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Eine Wärmerückgewinnungsanlage (WRG) in Berlin ist eine der effektivsten Investitionen für Energieeffizienz und Schimmelschutz. Das Beste: Der Staat fördert diese Investition erheblich. Wir zeigen Ihnen alle aktuellen Förderprogramme für Wärmerückgewinnung in Berlin 2025.
1. Was ist Wärmerückgewinnung?
Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung tauscht verbrauchte Raumluft gegen frische Außenluft aus – ohne dabei die Wärme zu verlieren. Ein Wärmetauscher überträgt bis zu 94% der Wärme aus der Abluft auf die einströmende Frischluft.
- Wärmerückgewinnungsgrad: 70–94% (je nach Gerät)
- Heizkostenersparnis: 150–400 € pro Jahr (je nach Wohnungsgröße)
- Kein Zugluftgefühl, kein Schimmel, konstante Raumtemperatur
- CO₂-Reduktion: ca. 300–800 kg pro Jahr
2. KfW-Förderung BEG 2025 – Bundesförderung Effizienzgebäude
KfW BEG – Bundesförderung Effizienzgebäude
EMPFOHLEN- Förderprogramm: BEG Einzelmaßnahmen (431/432)
- Für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Förderfähige Maßnahmen: Lüftungsanlagen mit WRG, dezentrale Systeme
- Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (Einzelmaßnahme)
- Zuschuss: 15% der Investitionskosten als Basisförderung
- Klimabonus: zusätzliche 5% bei besonders effizienten Anlagen
- Antragstellung: vor Beauftragung des Handwerkers!
Beispiel: WRG-Anlage für 5.000 € → KfW-Zuschuss: bis zu 1.000 €
3. BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude
BAFA BEG Einzelmaßnahmen
KOMBINIERBAR MIT KfW- Zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäuden
- Mindestinvestition: 2.000 € netto
- Antrag: digital über das BAFA-Kundenportal
- Energieberater (iSFP) erforderlich für höhere Förderquoten
4. IBB – Berliner Ergänzungsförderung
IBB Investitionsbank Berlin
NUR IN BERLIN- Programm: IBB Energetische Gebäudesanierung
- Zinsgünstiger Kredit: ab 1,5% effektivem Jahreszins
- Kombinierbar mit KfW und BAFA
- Für Berliner Eigentümer und Vermieter
- Keine Mindestinvestitionssumme
- Beantragung über Hausbank möglich
5. Steuerliche Absetzbarkeit §35c EStG
Auch ohne Förderprogramm können Sie 20% der Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht vom Einkommen, sondern direkt von der Steuerlast!
- Abzug: 20% der Lohn- und Materialkosten
- Max. absetzbar: 1.200 € pro Jahr bei Einzelmaßnahmen
- Gültig für selbstbewohnte Immobilien
- Nicht kombinierbar mit KfW/BAFA-Zuschüssen (Wahlrecht)
6. So beantragen Sie die Förderung – Schritt für Schritt
Kostenlose Beratung bei KAANFETTUP
Wir begutachten Ihre Räume und erstellen ein Angebot inkl. Fördermöglichkeiten. Völlig kostenlos und unverbindlich.
Antrag VOR Beauftragung stellen
Wichtig: KfW und BAFA müssen VOR dem Einbau beantragt werden. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Förderzusage abwarten
Nach der Förderzusage beauftragen Sie KAANFETTUP offiziell. Dauer: ca. 2–4 Wochen.
Einbau durch KAANFETTUP
Professionelle Montage durch zertifizierte Techniker. Wir erstellen alle notwendigen Dokumente für den Förderantrag.
Auszahlung des Zuschusses
Nach Einreichung aller Dokumente wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
7. Rechenbeispiel: Wie viel sparen Sie wirklich?
Angenommen: Zentrale KWL mit Wärmerückgewinnung für eine 80 m² Berliner Wohnung:
- Gesamtkosten der Anlage: 5.500 €
- KfW BEG Zuschuss (20%): – 1.100 €
- Effektive Eigenkosten: 4.400 €
- Jährliche Heizkostenersparnis: 250 €/Jahr
- Amortisationszeit: ca. 17 Jahre (ohne Förderung: 22 Jahre)
- Mehrwert für Immobilie: +3.000–8.000 € Wertsteigerung
Kostenlose Förderberatung – Wärmerückgewinnung Berlin
KAANFETTUP begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess – von der Antragstellung bis zur Auszahlung. 100% kostenlos für unsere Kunden.
Kostenlose Förderberatung anfordern ☎ (163) 292 4837